A. Vor Unterrichtsbeginn
- Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet. Fahrschüler, die mit eigenen Motorfahrzeugen (PKW, Motorrad usw.) kommen, stellen diese auf den öffentlichen Parkplätzen im Umfeld der Schule ab. Das Befahren des Schulgeländes mit eigenen Motorfahrzeugen ist Schülern untersagt.
- Überkleidung, Regenschirme usw. sind an den Garderoben abzulegen.
- Noch vor Unterrichtsbeginn stellen sich die Schüler auf den Unterricht ein und bereiten die benötigten Unterlagen vor.
- Pünktliches Erscheinen ist selbstverständlich.
B. Unterrichtszeit
- In den Klassenzimmern und vor den Fachräumen muss Lärm im Interesse eines unge störten Unterrichtsverlaufs unterbleiben.
- Das Betreten der Fachräume, insbesondere der Physik-, Chemie- und Computerräume, ist Schülern nur in Gegenwart aufsichtführender Lehrkräfte gestattet.
- Der Wechsel zwischen Klassen- und Fachräumen soll zügig, aber ohne Lärm vor sich gehen.
- Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die zuständige Lehrkraft noch nicht eingetroffen, so meldet dies der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat.
- Das Verlassen der Klasse ist während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis des Lehrers gestattet.
- Eine notwendige Befreiung vom Unterricht erfolgt durch die Schulleitung, in Ausnahmefällen durch den Klassenleiter.
C. Pause
Alle Schüler verlassen zu Beginn der Pausen das Klassenzimmer. Die Klassenzimmer werden durch die jeweilige Lehrkraft abgeschlossen. Die Schüler halten sich während der Pause im Pausenhof auf. Bei Regen bleiben sie im Gebäude. Zum Kauf von Gebäck darf die Berufsschule jenseits der Straße aufgesucht werden.
Das Rauchen ist inerhalb des Schulgebäudes sowie auf dem gesamten Schulgelände untersagt!
D. Zwischenstunden
Zwischenstunden sollten zur Vorbereitung bzw. zur Vertiefung des Lehrstoffes benutzt werden. Das Verlassen der Schule ist gestattet, geschieht jedoch immer auf eigene Gefahr.
E. Nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler ihre Stühle auf ihre Tische. Fahrschüler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können sich bis zu deren Abfahrt im Klassenzim mer aufhalten.
F. Schülermitverantwortung
Der Schulalltag bietet jedem Schüler Möglichkeiten, Mitverantwortung zu zeigen und diese im Schulbereich zu üben. Dies gilt nicht nur für Klassensprecher, Klassenordner, Klassenbuchführer usw., sondern grundsätzlich für alle.
Der Aufgabenbereich der Klassensprecher ist durch die Schulordnung geregelt.
Die Klassenordner sorgen nach jeder Unterrichtsstunde für die gründliche Säuberung der Tafel sowie die Durchlüftung der Räume. Sie sind darüber hinaus für das Vorhandensein von Schreibkreide verantwortlich und sorgen ggf. für erforderliches zusätzliches Unterrichtsmaterial.
Die Klassenbuchführer holen täglich vor Unterrichtsbeginn die Klassenbücher aus dem Sekretariat und bringen sie nach Unterrichtsschluss dorthin zurück. Fehlende Schüler sind sofort einzutragen, Krankheitsanzeigen und Unterrichtsbefreiungen sind laufend zu nummerieren und zu sammeln.
Jeder Schüler ist mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich.
G. Lehrwerkstatt und Praktikumsstellen
In der Lehrwerkstatt gilt die Hausordnung in gleichem Maße. Auch dort ist das Betreten anderer Räume nur mit besonderer Erlaubnis bzw. in Gegenwart des Ausbilders möglich.
H. Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden auszuschalten. Die unterrichtende oder außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges digtales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
An den Praktikumsstellen gilt die jeweilige Ordnung des betreffenden Betriebes.