Jede Gemeinschaft bedarf einer gewissen Ordnung. So ist auch an der Schule eine Hausordnung als Hilfe erforderlich.
A. Vor Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet. Fahrschüler, die mit eigenen Motorfahrzeugen (PKW, Motorrad usw.) kommen, stellen diese auf den öffentlichen Parkplätzen im Umfeld der Schule ab. Das Befahren des Schulgeländes mit Motorfahrzeugen ist Schülern untersagt. (Ausnahme: Parkraum auf dem Pausenhof)
Noch vor Unterrichtsbeginn stellen sich die Schüler auf den Unterricht ein und bereiten die benötigten Unterlagen vor.
Pünktliches Erscheinen ist selbstverständlich.
B. Unterrichtszeit
In den Klassenzimmern und vor den Fachräumen muss Lärm im Interesse eines ungestörten Unterrichtsverlaufs unterbleiben.
Das Betreten der Fachräume, insbesondere der Physik- und Chemieräume, ist Schülern nur in Gegenwart aufsichtführender Lehrkräfte gestattet.
Der Wechsel zwischen Klassen- und Fachräumen soll zügig, aber ohne Lärm vor sich gehen.
Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die zuständige Lehrkraft noch nicht eingetroffen, so meldet dies der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat.
Das Verlassen der Klasse ist während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis des Lehrers gestattet.
Eine notwendige Befreiung vom Unterricht erfolgt durch die Schulleitung, in Ausnahmefällen durch den Klassenleiter.
C. Pause
Alle Schüler verlassen zu Beginn der Pausen das Klassenzimmer. Die Schüler halten sich während der Pause im Pausenhof auf. Bei Regen bleiben sie im Gebäude. Zum Kauf von Gebäck darf die Berufsschule jenseits der Straße aufgesucht werden.
Das Rauchen ist innerhalb des Schulgebäudes sowie auf dem gesamten Schulgelände untersagt!
D. Zwischenstunden
Zwischenstunden, ohne Lehrkraft, sollten zur Vorbereitung bzw. zur Vertiefung des Lehrstoffes benutzt werden. Das Verlassen der Schule ist gestattet, geschieht jedoch immer auf eigene Gefahr.
E. Nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler ihre Stühle auf ihre Tische. Fahrschüler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, können sich bis zu deren Abfahrt im Klassenzimmer aufhalten.
F. Schülermitverantwortung
Der Schulalltag bietet jedem Schüler Möglichkeiten, Mitverantwortung zu zeigen und diese im Schulbereich zu üben. Dies gilt nicht nur für Klassensprecher, Klassenordner, Klassenbuchführer usw., sondern grundsätzlich für alle.
Der Aufgabenbereich der Klassensprecher ist durch die Schulordnung geregelt.
Die Klassenordner sorgen nach jeder Unterrichtsstunde für die gründliche Säuberung der Tafel sowie die Durchlüftung der Räume. Sie sind darüber hinaus für das Vorhan-densein von Schreibkreide verantwortlich und sorgen ggf. für erforderliches zusätzliches Unterrichtsmaterial.
Die Klassenbuchführer holen täglich vor Unterrichtsbeginn die Klassenbücher aus dem Sekretariat und bringen sie nach Unterrichtsschluss dorthin zurück. Fehlende Schüler sind sofort einzutragen, Krankheitsanzeigen und Unterrichtsbefreiungen sind laufend zu nummerieren und zu sammeln.
Jeder Schüler ist mitverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulbereich.
G. Lehrwerkstatt und Praktikumsstellen
In der Lehrwerkstatt gilt die Hausordnung in gleichem Maße. Auch dort ist das Betreten anderer Räume nur mit besonderer Erlaubnis bzw. in Gegenwart des Ausbilders möglich.
H. Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
An den Praktikumsstellen gilt die jeweilige Ordnung des betreffenden Betriebes.