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Regelungen bei Erkrankung, Unterrichtsbefreiung, Beurlaubung. Download des Entschuldigungsformulars.

1. Entschuldigung (= Versäumnis wegen Erkrankung)

  • Krankmeldung über WebUntis vor Schulbeginn oder am Vortag!
  • Zusätzlich muss dem Klassenleiter/Klassenbuchführer eine unterschriebene Entschuldigung (evtl. auch per Email) innerhalb von 3 Werktagen zugehen (Download hier). Diese schriftliche Entschuldigung ist bei fristgerechter Abgabe eines Attests überflüssig, aber nur falls der attestierte Zeitraum der Erkrankung mit den tatsächlichen Fehlzeiten identisch ist!
    • Bei einer Erkrankung von mehr als drei Schultagen ist grundsätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.
    • Falls am Fehltag ein angekündigter Leistungsnachweis, also Schulaufgabe, Kurzarbeit, Fachreferat, etc., angesetzt war, muss ein ärztliches Attest innerhalb von 3 Schultagen vorgelegt werden. Andernfalls wird der versäumte Leistungsnachweis mit Note 6 (0 Punkte) bewertet. Ein Nachtermin wird dann nicht gewährt.
      • Die ärztliche Bescheinigung muss während der Krankheitszeit ausgestellt worden sein. Nachträglich erstellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Bei versäumten Leistungsnachweisen muss die Bescheinigung spätestens an dessen Datum ausgestellt worden sein.
      • Es werden nur Bescheinigungen anerkannt, die vom Arzt persönlich unterschrieben sind.
      • Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Schüler „arbeits- oder schulunfähig erkrankt“ ist. Es genügt nicht, nur in der Sprechstunde gewesen zu sein.

2. Entlassung aus dem Unterricht

  • Im Sekretariat vorstellen und ein entsprechendes Formular ausfüllen.
  • Eine Unterrichtsbefreiung für einige Stunden wegen einer spontanen gesundheitlichen Beeinträchtigung kann aus versicherungstechnischen Gründen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.

3. Beurlaubung

  • Spätestens 3 Schultage vor dem Beurlaubungstermin im Sekretariat das entsprechende Formular ausfüllen und von der Schulleitung genehmigen lassen. Einen schriftlichen Nachweis für den Termin (Einladung zur Bewerbung, Musterung, ...) vorlegen.
  • An dem Tag einer angekündigten Leistungserhebung ist eine Beurlaubung nur in äußerst dringenden, nicht verschiebbaren Ausnahmefällen möglich. Bitte kontaktieren Sie möglichst frühzeitig den entsprechenden Fachlehrer und die Schulleitung.

4. Langfristige Unterrichtsbefreiung für ein einzelnes Fach

Eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht in einzelnen Fächern (z. B. Sport) für einen längeren Zeitraum ist ausschließlich bei der Schulleitung mit entsprechendem Nachweis vorab zu beantragen (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei nichtvolljährigen Schülern). Konsequenz ist ein Eintrag im Zeugnis.

5. Versäumter Unterrichtsstoff

Der Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen.

  • Liegt zwischen dem letzten Fehltag und einer Stegreifaufgabe mindestens ein Unterrichtstag, so kann der Schüler verpflichtet werden, die Stegreifaufgabe mitzuschreiben.
  • Hat der Schüler nur die letzte Unterrichtstunde in dem betreffenden Fach versäumt, so liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob der Schüler die Stegreifaufgabe mitschreibt.

Nach pädagogischem Ermessen ist es dem Klassenleiter vorbehalten, Schülern mit auffällig vielen Fehlzeiten Attestpflicht aufzuerlegen.

Schüler, die in der 12. Klasse mehr als 5 Tage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt haben, werden NICHT zur Abschlussprüfung zugelassen (vgl. § 63 (2) FOBOSO).

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